Der aussergerichtliche Lösungsweg zu Ausgleich und Befriedung für Täter und Opfer von Straftaten
individuell. diskret. konsequent.
Das Ziel: Der Täter-Opfer-Ausgleich
Eine Straftat wird begangen, etwas Ungerechtes geschieht, Menschen werden zu Tätern und Opfern. Oft ungeplant, ungewollt und dennoch passiert es. Eine große Belastung für alle Beteiligten. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine im Strafrecht (StGB) verankerte Möglichkeit, Streitigkeiten und deren Folgen außergerichtlich zu bearbeiten und zu lösen.
Das Erfolgsprinzip
Ausgleich durch Vermittlung unter Führung neutraler und engagierter Mediatoren.
Ursachen, Ängste, Verletzungen, Schuldgefühle und Wünsche bei Konflikten werden in einem geschützten Rahmen angesprochen und gemeinsam Lösungen gefunden. Dies erleichtert die Verarbeitung eines Tatgeschehens. Darüber hinaus gewinnen die Beteiligten Wissen und Erfahrung, um mit zukünftigen Konfliktsituationen besser umgehen zu können.
Die Vorteile: Chancen für beide Seiten
Eine echte Chance auf ergebnisorientierte Klärung für beide Seiten.
Die Opfer erhalten die Gelegenheit
ihre Verletztheit, Wut oder Trauer zum Ausdruck zu bringen,
Einsicht in die Dynamik von Konflikten zu bekommen,
ihre Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des
Konflikts vorzubringen,
ihre Vorstellungen über eine Wiedergutmachung zu äußern,
gegebenenfalls direkt und unbürokratisch eine
Wiedergutmachungsleistung zu erhalten,
ein zeit- und kosten aufwändiges Zivilverfahren zu vermeiden.
Die Täter erhalten die Möglichkeit
die Verantwortung für die Tat zu übernehmen,
die Hintergründe für ihr Verhalten zu schildern,
Einsicht in die tieferen Ursachen des persönlichen gewalttätigen Verhaltens zu bekommen,
sich mit den Folgen für das Opfer auseinander zu
setzen und sich für ihr Verhalten zu entschuldigen,
den Schaden aktiv nach ihren Möglichkeiten wieder gut zu machen,
gegebenenfalls eine gerichtliche Bestrafung zu vermeiden bzw. abzumildern.
Die Voraussetzungen zum Gelingen eines TOA's
Die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich ist
freiwillig und kostenlos! Täter und Opfer stimmen
unabhängig voneinander dem Ausgleichsversuch zu.
Die Beschuldigten sind bereit
die Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen,
sich mit den Geschädigten auseinander zusetzen,
den angerichteten Schaden im Rahmen ihrer Möglichkeiten wieder gut zu machen.
Die Opfer sind bereit
sich mit den Beschuldigten direkt oder indirekt über die Mediatoren auseinander zu setzen.
Schildern Sie uns
Ihren Konflikt und
wir klären mit Ihnen
die Chancen auf
eine Einigung.
Der Ablauf: Ein bewährter Erfolgsprozess
Täter und/oder Opfer melden sich in unserer Fachstelle per Telefon, postalisch oder online.
Außerdem können Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen bzw. beauftragen.
Wir vereinbaren zeitnah ein persönliches Erstgespräch, zunächst mit den Einzelparteien, mit dem Ziel Mensch und Sachverhalt zu verstehen.
Erst wenn jede/r der Konfliktbeteiligten einem Täter-Opfer-Ausgleich zustimmt, kommt es zu einem oder zu mehreren gemeinsamen Ausgleichsgesprächen, in denen die Tat sowie deren Historie und Folgen geklärt werden.
Ist eine/r der Beteiligten zwar zum TOA bereit, möchte aber nicht direkt mit der anderen Partei sprechen, können auch nur Einzelgespräche mit Vermittlung durch die Mediatoren erfolgen.
Ziel aller Ausgleichsgespräche ist es Möglichkeiten zur Wiedergutmachung zu finden. Wiedergutmachungsleistungen sind vielfältig: Entschuldigung, Geldzahlung, Arbeitsleistungen… kurz alles was hilft und leistbar ist.
Die erzielten Lösungen werden in einer verbindlichen Mediationsvereinbarung festgehalten.
Wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht Auftraggeber des Täter-Opfer-Ausgleichs waren, werden diese über die Ergebnisse des TOA's informiert.
Die Mediatoren prüfen die Einhaltung der Vereinbarung.