Ihre Mitgliedschaft trägt dazu bei, die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft zu unterstützen.
Lichtblick:
Weitere Straftaten verhindern
Wenn es uns gelingt die bestehende Rückfallquote von derzeit 70 % durch unsere Aktivitäten um 10 % zu verringern,
leisten wir einen aktiven Beitrag für intakte Familien und senken die Sozialkosten enorm.
mehr
Auf welcher Seite ist es sicherer?
Der Weg zurück in die Freiheit hat viele Stolpersteine. Alles will gut vorbereitet sein, ansonsten sind - bei allen guten Vorsätzen -
schnell die altbekannten Wege beschritten. mehr
"Ich will einfach nur für voll genommen werden!"
In der Hoffnungslosigkeit ein Zeichen setzen ist die größte aller Resozialisierungsmaßnahmen, weil wir damit signalisieren,
den anderen als Mensch wahr zu nehmen.
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Ein Leben lang unter dem Hammer?
Jede Knastgeschichte ist anders. Und doch verbindet alle der Hilfeschrei nach der Straftat mit Selbstvertrauen
in der Gesellschaft wieder Fuss zu fassen.
mehr
Zeit zum Ausgleich?
Ob Sie in sozialen Berufen, als Jurist oder Mediator aktiv sind - selbst mit Straftaten
in Konflikt geraten sind: hier finden Sie eine starke Gemeinschaft in der Sie Ihre Ideen umsetzen können. mehr
am Samstag, 08.11.2025, 15:00 Uhr
im katholischen Pfarrheim in 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 1
Liebe Mitglieder, liebe Freunde der Nothilfe Birgitta Wolf e.V.,
dies ist die erste Jahresversammlung nach der Neuausrichtung des Vereins Nothilfe Birgitta Wolf e.V.
In Vorbereitung des Treffens ist es uns wichtig, die Mitgliederliste zu aktualisieren. Um in Zukunft die Beitragszahlungen und Einladungen zur Mitgliedsversammlung zu vereinfachen, bitten wir alle Mitglieder, falls nicht bereits erfolgt, um die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats und um Rücksendung des Bogens mit den persönlichen Daten.
Tagesordnung:
Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden Peter Leimig
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Gerne werden wir die Ereignisse des abgelaufenen Jahres vorstellen und einen Ausblick auf die weitere Zukunft des Vereins geben.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme und bitten um kurze Anmeldung per E-Mail unter
Mit herzlichen Grüßen,
gez. Peter Leimig
Vorsitzender
Weiterführung des Vereins
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Freunde der Nothilfe Birgitta Wolf e.V.
Die Jahresversammlung am 19.10.2024 hat die Weiterführung des Vereins beschlossen und eine neue Satzung verabschiedet. Als neue Vorstandschaft wurden gewählt:
Die bürokratischen Akte wie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der neuen Satzung und die Eintragung der Änderungen ins Vereinsregister wurden nun im Januar und Februar 2025 abgeschlossen.
Wir danken der ‚alten‘ Vorstandschaft für die Unterstützung während dieser Übergangszeit.
Es ist geplant, unsere Homepage umzugestalten und zu modernisieren. Dafür bitten wir noch um etwas Geduld. Die wichtigsten Daten sind jedoch bereits auf aktuellem Stand.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Peter Leimig
Vorsitzender
Jahresversammlung am 19.10.2024
Liebe Vereinsmitglieder,
(...) Wir
wollten auf der Jahresversammlung den Antrag stellen, die
Mitgliederversammlung möge beschließen, den Verein aufzulösen. Die Gründe für
diesen Antrag haben sich nicht geändert, aber der Täter-Opfer-Ausgleich von Frau
Ulrike Leimig hat keinen Verein gefunden, mit dem sie fusionieren kann und hat
uns deshalb gebeten, dass die TOA-Fachstelle unseren Verein übernehmen kann.
Da in unserem "Zwecke des Vereins" seit knapp 20 Jahren steht, dass wir die
Kriminalität u.a. durch Täter-Opfer-Ausgleich bekämpfen wollen, sollte das kein
Problem sein. (...)
Eine etwas abgeänderte
Satzung [muss] in der Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen
werden. Sie werden gefragt werden, ob Sie Mitglied in diesem Verein
bleiben wollen und es muss ein neuer Vorstand gewählt werden, weil der alte
zurücktreten wird. (...)
Mit besten Grüßen
gez. Marianne Kunisch
Vorsitzende
Einladung zur 55. Jahresversammlung 2024
am Samstag, den 19.10.2024, 15:00 Uhr
im katholischen Pfarrheim in 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 1
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Freunde der Nothilfe Birgitta Wolf e.V.,
die Einladung erfolgt so früh, weil der Vorstand Sie darauf vorbereiten will, dass
wir in dieser Versammlung den Antrag nach § 9 der Vereinssatzung stellen
werden, die Mitgliederversammlung möge beschließen, den Verein aufzulösen -
das betrifft nicht den Täter Opfer Ausgleich von Ulrike Leimig.
Dieser Antrag hat verschiedene Gründe. Ein Grund ist, dass wir kein Geld mehr
haben. Es sind in den letzten Jahren verschiedene große Spender weggefallen, was
durch viele treue, kleine Spender nicht zu ersetzen ist. Ein weiterer Grund ist, dass
der Vorstand zu alt geworden ist und Nachwuchs nicht zu bekommen ist. Ein
Grund ist auch, dass sich die Arbeit der Nothilfe Birgitta Wolf e.V. seit ihrer
Gründung 1969 sehr geändert hat. Wir werden Ihnen das alles in der
Jahresversammlung ausführlich begründen.
Wir werden in den folgenden Monaten das verbliebene Geld sorgsam aufteilen
und auch die Menschen und Institutionen, die jahrelang von uns Geld bekommen
haben, darauf vorbereiten, dass wir sie nicht mehr unterstützen können.
Sie können sich vorstellen, dass uns dieser Brief nicht leicht fällt. Wir hoffen, dass
Sie möglichst alle zur Jahresversammlung kommen werden, damit wir
voneinander Abschied nehmen können.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Marianne Kunisch
Vorsitzende
Der Weihnachtsbrief 2023
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
wie immer in den letzten Jahren, zu Anfang des diesjährigen Weihnachtsbriefes wieder ein kleines Gedicht aus dem alten Kinderbuch für Sie, in diesem Jahr von Friedrich Wilhelm Weber (1813-1894):
Der Winter ist ein karger Mann,
er hat von Schnee ein Röcklein an,
zwei Schuh von Eis
sind nicht zu heiß;
von rauhem Reif eine Mütze
macht auch nur wenig Hitze.
Er klagt: "Verarmt ist Feld und Flur!"
Den grünen Christbaum hat er nur,
den trägt er aus
in jedes Haus,
in Hütten und Königshallen:
den schönsten Strauß von allen.
Nachstehend wieder der Arbeitsbericht von Margret Wölfel, vorgetragen bei der Jahresversammlung am 28. Oktober:
am Samstag, den 28.10.2023, 15:00 Uhr
im katholischen Pfarrheim in 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 1, Konferenzraum
Tagesordnung
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Rechtsanwältin Marianne Kunisch
Sie sprach zu dem Thema Präventive Haft „Präventive Haft wie die Sicherungsverwahrung gibt es schon lange, in den letzten Jahren sind neue präventive Haftarten entstanden, über die ich berichten werde.“
Prof. Dr. Matthias Dose sprach über die Neuregelung des §64 Strafgesetzbuch
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Frühere Gefangene sprachen über ihre Erfahrungen während der Haftzeit und ihr Leben nach der Entlassung
Geselliges Beisammensein
Mit herzlichen Grüßen
gez. Marianne Kunisch
Vorsitzende
Präventive Haft
Wir kennen seit Langem die Sicherungsverwahrung, eine rein präventiv ausgerichtete Maßregel der Sicherung und Besserung, die die Allgemeinheit vor dem gefährlichen Straftäter schützen soll, nachdem er seine Strafe verbüßt hat.
Sie wurde im Nationalsozialismus 1933 ins Strafgesetzbuch eingeführt und ist immer noch umstritten.
Im Ausländerrecht gibt es die Abschiebehaft in verschiedenen Arten, um eine angeordnete Ausreise durchzusetzen. Daneben soll der Ausreisegewahrsam, der gerade von 10 auf 28 Tage verlängert worden ist, ermöglichen, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann.
Der Unterbindungsgewahrsam, auch eine präventive Haft, der in den Polizeiaufgabengesetzen der Länder geregelt ist - in Bayern seit 2017 - soll zur Abwehr einer konkreten Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig sein. In Bayern wird er gerade häufig angewandt gegen „die letzte Generation“. Ob er verfassungsrechtlich zulässig ist, wurde bisher nicht entschieden.
In der Jahresversammlung am 28.10.23 wollen wir über die verschiedenen präventiven Haftarten diskutieren.
Der Weihnachtsbrief 2022
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
der Winter hat uns voll im Griff - die Bäume sind seit Tagen voll bedeckt mit Schnee, es ist so kalt, dass nichts wegschmilzt, es sieht einfach märchenhaft aus!
Auch in diesem Jahr wieder ein kleines Gedicht aus dem alten Kinderbuch für Sie wie in den vergangenen Jahren:
Der Christbaum ist der schönste Baum,
den wir auf Erden kennen.
Im Garten klein, im engsten Raum,
wie lieblich blüht der Wunderbaum,
wenn seine Blümchen brennen.
am Samstag, den 01.10.2022, 15:00 Uhr
im katholischen Pfarrheim in 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 1, Konferenzraum
Tagesordnung
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Rechtsanwältin Marianne Kunisch
Sie sprach zu dem Thema Gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Eine Mitarbeiterin der Diakonie Herzogsägmühle berichtete über ihre Arbeit mit ehemals straffälligen Menschen
Ein früherer Gefangener sprach über seine Erfahrungen während der Haftzeit und sein Leben nach der Entlassung
Geselliges Beisammensein
Mit herzlichen Grüßen
gez. Marianne Kunisch
Vorsitzende
Ersatzfreiheitsstrafe
1995 wurde die „Internationale Stiftung für Kultur und Zivilisation“ von Erich Fischer gegründet. Sie übernahm 1999 die Finanzierung von drei Haftvermeidungsprojekten.
In München wurde der Verein „Ausgleich e.V.“ gegründet, dessen Aufgabe ist es, Täter-/Opfer-Ausgleich durch anwaltschaftliche Vermittlung herbeizuführen. In Nordrhein-Westfalen wurde ein Verein gegründet, um frühzeitige Strafverteidigung durchzusetzen, sobald ein Verdächtiger in Untersuchungshaft kommt. Das ist teilweise in die Gesetz-gebung eingegangen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Projekt initiiert zur Förderung gemeinnütziger Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe. Wieweit dieses Projekt geglückt ist, ist mir nicht bekannt.
Haftvermeidung ist auch ein wichtiges Anliegen der Nothilfe Birgitta Wolf e.V., deshalb ist uns die Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe, über die zur Zeit heftig diskutiert wird, sehr wichtig. Hierfür gibt es gesetzliche und praktische Möglichkeiten. Der Gesetzgeber hat kürzlich einen Entwurf vorgelegt, wonach der Umrechnungskurs von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe geändert wird. Für zwei Tagessätze soll ein Straftäter nur noch einen Tag ins Gefängnis.
Die Nothilfe kann nur praktische Wege versuchen - entweder indem wir Geld sammeln, um Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, auszulösen, oder indem wir Arbeitsplätze suchen, an denen die Gefangenen durch gemeinnützige Arbeit die Gefängnisstrafe abarbeiten können und diese Arbeit auch überwachen.
Diese Möglichkeiten sollten wir bei der Jahresversammlung der Nothilfe am 01.10.2022 diskutieren.
Der Weihnachtsbrief 2021
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
auch in diesem Jahr wieder ein kleiner Vers aus einem alten Weihnachts-Kinderbuch als Einleitung zu unserem diesjährigen Weihnachtsbrief, geschrieben von Robert Reinick 1849:
Bald will das Jahr sich wenden,
die Erd' ist schlafen ein.
Da leuchtet aller Enden
plötzlich ein heller Schein:
Am Weihnachtsbaum die Lichter
wie funkeln sie so klar!
Und kaum sind sie verloschen,
grüßt Euch ein neues Jahr.
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Prof. Dr. Matthias Dose sprach zu folgendem Thema: Corona im Maßregelvollzug
Ein früherer Gefangener sprach über seine Erfahrungen während der Haftzeit
Verschiedenes
Bitte beachten Sie die 3G-Regel bei dieser Veranstaltung!
Mit herzlichen Grüßen
gez. Marianne Kunisch
Vorsitzende
Coronavirus
Die Angst vor dem Coronavirus hat deutsche Gefängnisse seit März 2020 zu geschlossenen Systemen gemacht: Besuche, Therapien, Ausbildungsmöglichkeiten, Sportangebote, aber auch Freigänge zur Arbeits- und Wohnungssuche wurden stark eingeschränkt. Weil die aktuell etwa 50.500 Häftlinge in Deutschland jeweils auf engem Raum untergebracht sind und viele von ihnen aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören, haben die Bundesländer zu Beginn der Pandemie strikte Maßnahmen ergriffen, um Corona-Ausbrüche zu verhindern – und zwar sowohl bei den Gefangenen, als auch beim Personal. Man versucht zu vermeiden, Verhältnisse wie in den USA zu bekommen, wo nach Berichten der New York Times etwa 40 Prozent der Häftlinge und genauso viele Angestellte mit Covid 19 infiziert sind.
Im Einzelnen wird hierüber auf der Jahrestagung der Nothilfe am 02.10.2021 berichtet werden.
Der Weihnachtsbrief 2020
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
in diesem Jahr soll ein Gedicht von Theodor Storm, dem er den Titel "Weihnachtslied" gab, unseren alljährlichen Weihnachtsbrief einleiten:
Vom Himmel in die tiefsten Klüfte
ein milder Stern herniederlacht;
vom Tannenwalde steigen Düfte
und hauchen durch die Winterlüfte
und kerzenhelle wird die Nacht.
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Prof. Dr. Matthias Dose sprach zu folgendem Thema: Warum ist der Maßregelvollzug so viel erfolgreicher als der Strafvollzug
Verschiedenes
Ein früherer Gefangener sprach über seine Erfahrungen während der Haftzeit
Nachstehend die Regeln, die bei der Veranstaltung zu beachten waren:
Hygienekonzept
Prinzipielle Verhaltensregeln des Infektionsschutzes:
Verhaltensregeln im Krankheitsfall, bei Kontakt zu erkrankten Personen oder falls Sie einer Risikogruppe angehören:
Nutzung von Verkehrswegen:
Eine große Erleichterung ist, dass wir den großen Saal im Pfarrheim benützen können. Dafür bedanken wir uns herzlich bei der Kirchengemeinde. Aufgrund der momentanen Einschränkungen können wir aber leider in diesem Jahr keinen Kuchen anbieten und das gesellige Beisammensein nach dem offiziellen Teil der Versammlung muss leider auch entfallen.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Marianne Kunisch
Vorsitzende
Corona im Gefängnis
Das bayerische Staatsministerium der Justiz informierte:
„Nachdem der Gefangenenbesuch vorübergehend vollständig ausgesetzt war, ist er ab 5. Juni 2020 wieder möglich“. Allerdings in sehr eingeschränktem Rahmen:
Nur immer eine Person; Besuch hinter Trennscheibe; Besucher und Gefangener müssen Masken tragen.
Die deutsche Aidshilfe weist darauf hin, dass die Corona-Epidemie eine besondere Gefahr und Belastung darstellt. Inhaftierte haben ein erhöhtes Infektionsrisiko, zugleich wirken sich Einschränkungen noch drastischer aus als in Freiheit. Die Unterbringung vieler Menschen auf engstem Raum, schlechte Frischluftzufuhr und eingeschränkter Zugang zu Seife und Desinfektionsmitteln begünstigen die Verbreitung des Virus.
Die Verhältnisse in Gefängnissen erinnern teils an Isolationshaft. Kein Hofgang, kein Ausgang, kein Sport, kein Umschluss. Das bedeutet häufig, dass Gefangene 24 Stunden in ihrer Zelle bleiben müssen.
Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafen und Kurzstrafen, zusammen über 40 Prozent aller Gefangenen, sowie besonders Infektionsgefährdete sollten aus dem Vollzug entlassen werden. Auch bisher nicht substituierten drogenabhängigen Gefangenen muss eine Substitutionsbehandlung angeboten werden. Die Zahl der Erkrankten ist nicht bekannt.
Der Weihnachtsbrief 2019
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
das alte Weihnachtsbuch liefert auch in diesem Jahr wieder eine wunderbare Einleitung zu dem alljährlichen traditionellen Weihnachtsrundbrief - diesmal von Rainer Maria Rilke:
Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt,
und manche Tanne ahnt, wie balde
sie fromm und lichterheilig wird
Die 50. Jahresversammlung 2019
und Feier des fünfzigjährigen Bestehens
der Nothilfe Birgitta Wolf e.V.
am Samstag, den 19.10.2019, 15:00 Uhr
im katholischen Pfarrheim in 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 1
Da wir in diesem Jahr unser fünfzigjähriges Bestehen feierten, hatten wir die diesjährige Versammlung umfangreicher als sonst geplant, um unsere Gründerin und langjährige Vorsitzende Birgitta Wolf gebührend zu ehren.
Tagesordnung
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Rechtsanwältin Marianne Kunisch
Sie sprach zu dem Thema Die juristische Begleitung von einigen langstrafigen Gefangenen, die
durch die Nothilfe in den letzten 50 Jahren betreut wurden
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Ein früherer Gefangener sprach über seine Erfahrungen während seiner Haftzeit
Pause mit Kaffee und Kuchen
Klaus Jünschke kam aus Köln zu uns, stellte sich vor, sprach über das Thema: Kriminalisierung der Ausländer
Film Schloss und Riegel - Die zwei Welten der Birgitta Wolf
Abschluss der Veranstaltung mit Musik
Gemütliches Beisammensein
Wir feiern dieses Jahr das 50jährige Jubiläum unserer Vereinsgründung.
Als der Verein „Nothilfe Birgitta Wolf e.V.“ 1969 gegründet wurde, war die Arbeit im Strafvollzug noch sehr viel schwieriger als heute, denn es gab noch kein Strafvollzugsgesetz. Zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen gegenüber Gefangenen diente die Konstruktion eines „besonderen Gewaltverhältnis“. Den entscheidenden Anstoß für das Strafvollzugsgesetz gab das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1972, in der es erklärte, dass auch bei Personen in einem Sonderrechtsverhältnis, wie etwa Strafgefangenen, eine Einschränkung der Grundrechte nur auf der Basis einer Gesetzesgrundlage möglich sei, die aber bisher fehlte. Unmittelbare Folge des Urteils war eine jahrelange heftige Diskussion und schließlich der Erlass einer gesetzlichen Grundlage für den Strafvollzug, das Strafvollzugsgesetz, das dann im Jahre 1977 in Kraft trat.
Auch alle weiteren Verbesserungen der Lage der Gefangenen kamen nur zustande, weil das Bundesverfassungsgericht diese Rechte forderte. So vermag die Briefkontrolle die Vertraulichkeit der Äußerung der Gefangenen nicht aufzuheben. Eine menschenwürdige Unterbringung ist sicherzustellen. Disziplinarmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der Verfehlung stehen. Effektiver Rechtsschutz insbesondere bei Eilanträgen muss gewährleistet sein. Der Vertrauensschutz beim Widerruf begünstigender Maßnahmen ist zu wahren. Bei der Gewährung von Vollzugslockerungen und Urlaub aus der Haft ist das Vollzugsziel der Resozialisierung besonders zu beachten, je näher der voraussichtliche Entlassungszeitpunkt rückt. Ein zu niedriges Arbeitsentgelt für Gefangene ist verfassungswidrig.
Nicht immer sind die Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichts in die Praxis umgesetzt worden, aber es gab doch mehr Chancen, wenn nicht bei den Leitungen der Justizvollzugsanstalten, so doch bei den Vollstreckungskammern zu gewinnen.
Ich habe selbst viele Verfassungsbeschwerden für Gefangene gemacht, die von Birgitta und anderen Vereinsmitgliedern, besonders von Margret Wölfel, betreut wurden. Manchmal sind wir durchgedrungen, häufig nicht, aber einen guten Rat bekam man meistens vom Bundesverfassungsgericht.
Der Weihnachtsbrief 2018
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
das alte Weihnachtsbuch lieferte, wie bereits im vergangenen Jahr, auch für diesen Rundbrief wieder eine schöne Einleitung, diesmal von Franz von Pocci:
Von Osten strahlt ein Stern herein
mit wunderbarem hellem Schein,
es naht, es naht ein himmlisch Licht,
das sich in tausend Strahlen bricht!...
Verein setzt sich für Resozialisierung von Strafgefangenen ein
Artikel im Münchner Merkur / Murnauer Tagblatt vom 29.12.2017
mit freundlicher Genehmigung des Autoren Heino Herpen
Sie ist eine Kämpferin für
Menschen in Haft und deren Familien
– ganz im Sinne von der 2009
verstorbenen schwedischen
Schriftstellerin Birgitta Wolf, die lange
in Murnau lebte. Einst als rechte Hand
der bekannten Autorin zahlreicher
Bücher tätig, setzt sich Rechtsanwältin
Marianne Kunisch aus Iffeldorf auch
weiterhin intensiv für eine gelungene
Resozialisierung von Strafgefangenen
ein...
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Professor Dr. Matthias Dose sprach über Neues aus der Psychiatrie:
Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und die Rechtsprechung des BGH zu Zwangsmaßnahmen
Verschiedenes
Der Weihnachtsbrief 2017
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
in einem alten Weihnachtsbuch ist am heutigen Tag folgende Volksweise abgedruckt:
Der Winter ist gekommen und hat hinweggenommen der Erde grünes Kleid. Schnee liegt auf Blütenkeimen, kein Blatt ist auf den Bäumen, erstarrt die Flüsse weit und breit. Da schallen plötzlich Klänge und frohe Festgesänge hell durch die Winternacht...
am Samstag, den 07.10.2017, 15:00 Uhr
Ort: Katholisches Pfarrheim in 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 1
Tagesordnung
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Rechtsanwältin Marianne Kunisch
Ihr Thema ist dieses Jahr: Bayern braucht ein Resozialisierungsgesetz, das stationäre und ambulante Resozialisierung verzahnt
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Professor Dr. Matthias Dose spricht darüber, warum die Resozialisierung im Maßregelvollzug so viel besser gelingt als im Strafvollzug
Verschiedenes
Geselliges Beisammensein
Ehrenzeichen in Gold für Margret Wölfel
Juni 2017 - Gratulation zum 70. Geburtstag
Landrat Anton Speer gratulierte Margarete Wölfel zu ihrem 70. Geburtstag und nahm den Ehrentag der Jubilarin zum Anlass, ihren langjährigen Einsatz für Menschen in Notlagen zu würdigen. Margarete Wölfel kümmert sich in beeindruckender Weise seit fast 40 Jahren im Rahmen der Nothilfe Birgitta Wolf e.V. unter anderem um in Not geratene junge Menschen, Obdachlose, Strafgefangene und Strafentlassene sowie deren Familien. Seit vielen Jahren ist sie auch 2. Vorsitzende des Vereins.
Landrat Speer dankte der Jubilarin für Ihren wichtigen und couragierten Einsatz für Menschen, die oftmals am Rande der Gesellschaft stehen, für den sie unter Verzicht auf persönliche Interessen viel Zeit für ihre Mitmenschen opfert. „Dafür gebührt Ihnen große Anerkennung“ so Landrat Anton Speer. Als Ausdruck des öffentlichen Dankes verlieh Landrat Speer Margarete Wölfel das Ehrenzeichen des Landkreises für Verdienste im Ehrenamt in Gold.
Margret Wölfel und Landrat Anton Speer (Foto: Christine Geiger)
Der Weihnachtsbrief 2016
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
es ist die Zeit der Weihnachtsmärkte, der festlichen Konzerte, der Vorbereitung auf das Weihnachtsfest und somit ist es auch die Zeit, unseren alljährlichen Rundbrief mit den neuesten Informationen auf den Weg zu bringen.
Und wie in jedem Jahr nachstehend der Jahresbericht von Margret Wölfel anlässlich der diesjährigen Jahresversammlung...
Bericht von Hans Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Verschiedenes
Geselliges Beisammensein
Zum Thema "Schafft die Gefängnisse ab":
Die Bestrafung eines Straftäters durch Freiheitsberaubung ist eine relativ neue Erfindung.
Jahrhundertelang war Bestrafung gleichbedeutend mit dem Zufügen von Schmerzen und
Töten. Eine Strafe sollte in erster Linie körperlich wehtun; es war eine Leibesstrafe; diese
umfasste Folter, Peitschenhiebe und Schläge bis hin zum Tod. Ein Übel für das andere,
Auge um Auge, Zahn um Zahn. Oft hatte die Strafe einen spiegelnden Charakter; einem
Dieb wurde beispielsweise die Hand abgeschlagen mit der er gestohlen hatte; bei Meineid
wurde die Zunge abgeschnitten.
Das Wegsperren von Straftätern begann im Christentum. Der erste strafende Freiheitsentzug
entwickelte sich zum Anfang des Mittelalters wenig überraschend genau dort, wo innere
Einkehr ohnehin praktiziert wurde, im Kloster, mit der sogenannten „Klosterhaft“.
Erst ab dem 16. Jahrhundert wurde die Gefängnisstrafe zu einem Massenphänomen. Im
Jahre 1595 errichtete die Stadt Amsterdam das sogenannte „Tuchthuis“ (Zuchthaus).
Vagabunden, Bettler und Arbeitsunwillige sollten dort durch harte Arbeit und religiöse
Bestätigung zu einem rechtschaffenden Leben erzogen werden.
Nach dem Amsterdamer Vorbild entstanden Anfang des 17. Jahrhunderts auch in
Deutschland mehrere Zuchthäuser und Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in Deutschland
um die 60 Zucht und Arbeitshäuser.
Doch der Plan, die Insassen von Zuchthäusern zu frommen und arbeitsamen Menschen zu
formen, schlug fehl. Statt Stätten der Zucht waren die Zuchthäuser bald heillos überfüllt und
entwickelten sich zu Stätten der Verwahrlosung.
Man hatte allerdings nicht bedacht, was mit diesen Menschen nach einer eventuellen
Entlassung geschehen sollte.
So etwas wie Resozialisierungsarbeit fand erst Mitte des 18. Jahrhunderts statt und ging von
Privatleuten und Geistlichen aus. Es bildeten sich vor allem in den süddeutschen Ländern
Gefängnisfürsorgevereine die den Entlassenen Arbeit und Kleidung und Unterkunft gaben,
bis sie sich selbst versorgen konnten. Der Staat übernahm für diese Aufgabe keine
Verantwortung. Erst die Aufklärung kritisierte die Zuchthäuser massiv. Die Gerichte fingen an
Freiheitsstrafen zu verhängen, deren Dauer nunmehr festgelegt und an die Schwere des
Vergehens gekoppelt war. Es entwickelte sich ein Stufenstrafvollzug, wie wir ihn heute noch
kennen. Den Gefangenen wurden schrittweise Vergünstigungen in Aussicht gestellt, wenn
sie sich wohl verhielten.
Dies mündete 100 Jahre später in das Strafvollzugsgesetz von 1976 und in einen
Straffvollzug, wie wir ihn kennen: ca. 50 % der Gefangenen wurden rückfällig.
Wir suchen daher heute etwas Besseres als den Strafvollzug. Soll man die Gefängnisse
schließen?
Darüber will ich am 22.10.2016 bei der Jahresversammlung der Nothilfe mit Ihnen
diskutieren.
Der Weihnachtsbrief 2015
Liebe Freundinnen und Freunde,
es gibt uns, die Nothilfe für inhaftierte und aus dem Gefängnis entlassene Menschen, nun
seit 46 Jahren. Als Birgitta Wolf im Jahre 2000 ihre aktive Tätigkeit aus Altersgründen nach über 30 äußerst intensiven Jahren beendet, haben wir nicht zu träumen gewagt, dass wir im Jahre 2015 tatsächlich immer noch bestehen. Und dass das so ist, verdanken wir unseren treuen Spendern, die jahrelang hilfsbereit zu uns stehen und Verständnis für Menschen aufbringen, die nach Fehlhandlungen im Gefängnis landeten und nun alleingelassen sind, da sich die Familie abwandte. Herzlichen Dank für Ihre Treue!
Bericht von Herrn Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
- ausgefallen - Prof. Dr. Matthias Dose spricht über Frauen im Maßregelvollzug
Prof. Dr. Matthias Dose war bis 2014 Ärztlicher Direktor der Kbo-Isar-Amper-Klinik Taufkirchen
Verschiedenes
Geselliges Beisammensein
Der Weihnachtsbrief 2014
Liebe Freunde,
unser Nothilfeverein, den Birgitta Wolf gegründet hat, um inhaftierten und aus dem Gefängnis entlassenen Menschen beizustehen, feierte in diesem Jahr sein 45jähriges Bestehen.
Es gab zum 45jährigen Jubiläum des Vereins zwar nun kein großes Fest, aber wir sind äußerst dankbar, dass wir dank immer noch eingehender großer und kleinerer Spenden dieses Jubiläum feiern konnten und nach wie vor noch in der Lage sind, Menschen in schwierigen Situationen beizustehen.
45 Jahre Nothilfe Birgitta Wolf e.V.
Eine Erfolgsgeschichte oder immer die gleichen Probleme?
Vor 45 Jahren gründete Birgitta Wolf den Verein Nothilfe Birgitta Wolf e.V. Das Strafvollzugsgesetz gab es 1969 noch nicht, sondern es trat erst knapp 10 Jahre später in Kraft. Schon damals wurde Birgitta Wolf von vielen Gefangenen mit der Bitte um Hilfe angeschrieben. Es wuchs ihr schließlich über den Kopf und deshalb gründete sie den Verein. Das ist heute nicht anders.
Im vergangenen Arbeitsjahr wurden 697 Briefe verschickt und 325 Pakete. Die „Nothilfe“ hat im wahrsten Sinne des Wortes durch Rat und Tat Hilfe für Gefangene und für ihre Angehörigen geleistet, die sich häufig auch in einer sehr schwierigen Lage befinden.
Auch das Thema „Medizin hinter Gittern, Gefangene als Patienten“ ist ein altes Problem, das für die Unterzeichnerin Anfang der 80er Jahre auftrat. Damals gab es das Strafvollzugsgesetz und viele Gefangene wandten sich an den Beschwerdeausschuss des Bayerischen Landtags, so dass Herr Dr. Flath, der diesen Ausschuss vorstand, einen Arbeitskreis gründete, der sich mit dieser Problematik befasste. Damals und heute sind die Probleme die gleichen, denn sie liegen zum großen Teil in der Struktur der ärztlichen Versorgung in Gefängnissen. Das größte Problem ist, dass es keine freie Arztwahl gibt. Der Anstaltsarzt ist in die Hierarchie der Gefängnisleitung eingebunden, deshalb hat der Gefangene kein Vertrauen zu ihm. Ähnlich problematisch ist, dass die Gefangenen nicht krankenversichert sind, so dass jedesmal geklärt werden muss, wer nun z.B. einen Aufenthalt in einem Krankenhaus bezahlt.
In die „Nothilfe“ integriert ist eine Fachstelle zum Täter-Opfer-Ausgleich, der in den letzten Jahren sehr erfolgreich gearbeitet hat. Nun hat er 2014 statt ca. 60 Fällen nur 11 Fälle von der Staatsanwaltschaft München II zugeordnet bekommen. Wir versuchen, dieses Problem, das uns unverständlich ist, aufzuklären.
Die neue Homepage, über deren Entwicklung der Webmaster berichtete, scheint im Ganzen gut anzukommen; vielleicht müssen einige Links noch die Anwendung erleichtern.
Wir hoffen, dass wir weiterhin in der Lage sein werden uns für Menschen einzusetzen, die nach Fehlhandlungen niemanden mehr haben und die uns um Hilfe bitten.
Marianne Kunisch, 1. Vorsitzende
Die 45. Jahresversammlung
fand statt am Samstag, 11.10.2014, 15:00 Uhr
Ort: Katholisches Pfarrheim in 82418 Murnau, Am Kirchplatz 1.
Tagesordnung
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Rechtsanwältin Marianne Kunisch
Frau Kunisch sprach zu dem Thema
Medizin hinter Gittern - Gefangene als Patienten
Bericht von Herrn Zimelka über die Entwicklung unserer Homepage
Verschiedenes
Geselliges Beisammensein
Das Weihnachtsbüro
in Ohlstadt hat bis Samstag, 20. Dezember 2013
100 Pakete gepackt und verschickt.
Ein herzliches Dankeschön an die Helfer und Helferinnen.
Die Paketaktion wird sich bis ins neue Jahr hinziehen, da erfahrungsgemäß auch nach
Weihnachten immer noch Bitten aus den Gefängnissen und psychiatrischen Einrichtungen
für eine kleine Zuwendung kommen.
Das Nothilfe Team wünscht Ihnen ein harmonisches und glückliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Der Weihnachtsbrief 2013
Liebe Freunde,
das herrliche Winterwetter, das wir zur Zeit hier in Oberbayern haben, vertreibt jeden Ansatz einer Winterdepression und macht, dass die auch in dieser Vorweihnachtszeit wieder in großen Mengen hereinströmenden Bitten von alleinstehenden Gefangenen und Menschen in psychiatrischen Anstalten mit viel Elan und Einsatz erfüllt werden können.
eine interessante Jahresversammlung des Vereins Nothilfe Birgitta Wolf erlebten alle Beteiligten, die am Samstagnachmittag, 5. Oktober 2013 nach Murnau in den Pfarrsaal gekommen waren.
Punkt 1 der Tagesordnung gehörte der 1. Vorsitzenden Rechtsanwältin Marianne Kunisch, die zum dem Thema „Gewalt im Strafvollzug“ berichtete. Aus dem vergangenen Arbeitsjahr berichtete die 2. Vorsitzende Margret Wölfel. Von Ohlstadt aus wurden 737 Briefe abgeschickt und 375 Jahres-, Weihnachts- und Osterpakete an alleinstehende Menschen in Gefängnissen und Psychiatrischen Anstalten versandt. Auch unsere Helferin Helga Engel in Berlin packte 111 Pakete und vermittelt weiterhin Briefkontakte. Der vorgetragene Kassenbericht rundete den offiziellen Teil der Versammlung ab.
Nach einer kleine Pause für Kaffee und köstlichen Kuchen berichtete die Mediatorin Leimig über die Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Frau Leimig hat wiederholt an Fachvorträgen teilgenommen u. a. in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin und gelegentlich auch Arbeitsgruppen geleitet. Den TOA gibt es bereits seit 25 Jahren und er könnte noch populärer sein, wenn alle Involvierten die Gesetzeslage erst nehmen würden. Der TOA kann in vielen Situationen zum Einsatz kommen. Beispielsweise, dass bei der Beschuldigtenvernehmung auf das Recht des TOA aufmerksam gemacht und auch empfohlen wird. Die Polizei in Weilheim ist hier auf einem guten Weg.
Unser Redner Pfarrer Detzer erzählte über seine Arbeit in der JVA Garmisch-Partenkirchen. Pfarrer Detzer kommt alle 14 Tage für eine Stunde in die JVA. Die Zeit reicht aber leider bei weitem nicht aus, um allen Wartenden gerecht zu werden. Es war deprimierend zu erfahren, dass die Resozialisierung in dieser JVA deswegen noch nichts bemerkt hat. Deshalb versucht Pfarrer Detzer immer wieder mit Aktionen, wie beispielsweise einem Schachturnier in Zusammenarbeit mit dem Schachclub, die Inhaftierung erträglicher zu gestalten. Zudem leitete er eine Kreativwerkstatt, in der er den Gedichtband „Anklage erhoben“ von Birgitta Wolf als Vorlage verwendete.
Unser Webmaster legte der Versammlungsrunde eine positive Bilanz des neuen Internetauftrittes vor. Die Fortschreibung wird es zeigen, ob der „Besuchertrend“ anhält.
Gegen 19 Uhr wurde das Büfett eröffnet. Bei dem gemeinsamen Abendessen war reichlich Gelegenheit weiter zu diskutieren oder nur in einer netten Unterhaltung einzusteigen.
Wir freuen uns auf die nächste Jahresversammlung im Herbst 2014 und hoffen, dass viele Mitglieder, sonstige Gönner oder Interessierte wieder gerne zu uns kommen.
Es grüßt das Nothilfe-Team
Die 44. Jahresversammlung
fand statt am Samstag, den 5. Oktober 2013 ab 15:00 Uhr
im Katholischen Pfarrheim 82418 Murnau, Mayr-Graz-Weg 10.
Tagesordnung
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Rechtsanwältin Marianne Kunisch
Frau Kunisch sprach zu dem Thema
Gewalt im Strafvollzug