Täter-Opfer-Ausgleich Zurück zur vorhergehenden Seite Zur Startseite (Übersicht) Weiter zum nächsten Thema

Professionelle Konfliktregelung
für Opfer und Täter von Straftaten

Konflikte, Streitigkeiten oder eine Straftat können viele unangenehme Folgen haben. Ein Gerichtsverfahren allein kann diese Probleme nicht lösen. Es liegt auf der Hand, die aufgetretenen Konfliktsituationen sowie den entstandenen Schaden schnell und direkt zu regeln.


Mediation

Der Verein Nothilfe e.V. versteht sich durch das Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs als unparteiischer Vermittler zwischen Opfern und Tätern. Er bietet den beteiligten Parteien bei der gemeinsamen Suche nach einer annehmbaren Lösung ihres Konflikt seine Unterstützung an:

Gegenseitige Vorurteile sowie Ängste einerseits und Schuldgefühle andererseits können abgebaut und so die Verarbeitung der Tat erleichtert werden. Darüber hinaus gewinnen die Beteiligten an Erfahrung, zukünftig auftretende Konfliktsituationen besser zu lösen.

Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und für die Beteiligten kostenlos. Eine freiwillige Kostenbeteiligung in Form einer Spende von Seiten des/der Beschuldigten ist erwünscht sofern er/sie über Einkommen oder Vermögen verfügt.

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Die Vorteile

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Chancen für beide Seiten:

Die Opfer
erhalten die Gelegenheit,

Die Täter erhalten die Möglichkeit,

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Der Ablauf

Eine Straftat wurde begangen:

  1. Die Betroffenen melden sich beim Verein Nothilfe e.V. Außerdem können Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.
  2. Täter und Opfer erklären sich - in der Regel nach getrennten Einzelgesprächen - bereit, einen Ausgleich zu versuchen.
  3. Im Beisein des Vermittlers wird die Tat im gemeinsamen Gespräch aufgearbeitet und eine Wiedergutmachung des Schadens ausgehandelt.
  4. Ist eine/r der Beteiligten nicht zu einem gemeinsamen Gespräch bereit, kann die Schlichtung auch in getrennten Einzelgesprächen mit dem Vermittler erfolgen.
  5. Wiedergutmachungsleistungen können z.B. sein: eine Entschuldigung, Geldzahlungen, Arbeitsleistungen, eine Einladung, ein Geschenk und vieles mehr...
  6. Der Verein Nothilfe e.V. überprüft die Einhaltung der in einem Vertrag festgehaltenen Vereinbarung.
  7. Staatsanwaltschaft und Gericht werden durch den Verein Nothilfe e.V. über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert und entscheiden aufgrund des Verlaufs über den weiteren Fortgang des Verfahrens.
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Voraussetzungen

Täter und Opfer stimmen dem Ausgleichsversuch zu.
Die Opfer sind bereit, sich mit dem Beschuldigten direkt oder über den Vermittler auseinander zusetzen.
Die Beschuldigten sind bereit,

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Kontakt:

Postadresse:
Nothilfe Birgitta Wolf e.V.
Fachstelle für Täter–Opfer–Ausgleich
Postfach 1241
82412 Murnau

E-Mail:
toa@nothilfe-birgitta-wolf.de

Termine nach Vereinbarung

Ulrike Leimig
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Mediatorin
Telefon: 08841-67699-19
Telefax: 08841-67699-20
Mobil: 0160-8574106
E-Mail: ulrike.leimig@nothilfe-birgitta-wolf.de
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag bis Freitag 14:00 - 15:00 Uhr

Jörg Puls
Mediator
Telefon: 0881-9270077
Mobil: 0177-7961855
E-Mail: joerg.puls@nothilfe-birgitta-wolf.de
(keine festen Sprechzeiten)

Kontoverbindung:
Täter-Opfer-Ausgleich
Nothilfe Birgitta Wolf e.V.
Konto-Nr.: 9268442
BLZ: 70351030
Vereinigte Sparkassen Weilheim
Für eine schriftliche Spendenquittung geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger im Feld Verwendungszweck "TOA", sowie Ihren Namen, Adresse und "Spende" an. Herzlichen Dank.

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Informationen und Links:

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Jahresberichte: