Was heißt eigentlich Gefängnis?
Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebens-
verhältnissen soweit als möglich angeglichen werden
(§ 3.1 Strafvollzugsgesetz)
Hartnäckig hält sich das Vorurteil, wonach das "Leben auf Staatskosten" recht komfortabel sei. Die tasächliche Situation sieht anders aus. Da sich viele Menschen kein Bild von den Bedingungen und Auswirkungen eines Gefängnisaufenthalts machen können, stellen wir einige Fakten vor:
Für viele Gefangene bedeutet der Haftantritt zugleich einen Abbruch der Beziehungen zu Familie, Freunden und Bekannten. Viele wenden sich aufgrund von Enttäuschungen oder Ächtungen wegen der begangenen Taten ab. Anderen ist die
Überwachung des Briefverkehrs suspekt und das aufwändige Prozedere eines Besuchs im Gefängnis zu umständlich.
In den meisten Gefängnissen herrscht permanenter Platzmangel. Neben Überbelegungen in den Zellen wirkt sich das auf die Strafdauer aus. Das Strafgesetzbuch (§ 57 StGB) sieht vor, dass Gefangene bei entsprechendem Verhalten nach 2/3 ihrer Strafdauer entlassen werden können. Dies ist häufig nicht möglich, weil für die Vorbereitungen einer Entlassung (Behördenfreigänge, offener Vollzug u.a. Resozialisierungsmaßnahmen) Personal und Plätze im offenen Vollzug fehlen.
Das Arbeitsangebot in den Gefängnissen ist äußerst beschränkt: so konnte 1998 in Berlin nur ca. 60% der Gefangenen eine Arbeit angeboten werden, meist nur auf anstaltsinternen Arbeitsplätzen (Wäscherei, Küche, Hausdienste). Die Bezahlung der Gefangenen steht auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 in keinem Verhältnis zu ihrer geleisteten Arbeit (ca. 8 Euro Tageslohn).
Für Gefangene ohne Arbeit bzw. solche, die nicht im Wohngruppenvollzug (offene Zellen tagsüber) untergebracht sind, bedeutet der Personalmangel, dass sie bis zu 23 Stunden täglich in den Zellen eingeschlossen bleiben.
Auch der Kontakt zu anderen Menschen ist für Gefangene stark eingeschränkt: Sie haben nach §24 StVollzG das Recht, mindestens 1 Stunde im Monat Besuch zu empfangen.
Häufigere Besuche sind meist nicht möglich, da die Kontrolle der Besucher sehr personalintensiv ist. Auch dürfen Gefangene bis zu dreimal jährlich ein Paket mit Nahrungsmitteln erhalten, dessen Inhalt und Gewicht beschränkt sind. Der Besitz von Büchern und Gebrauchsgegenständen (Schreibmaschinen, Radios etc.) ist prinzipell erlaubt, wird jedoch von der Anstaltsleitung aus "Sicherheitsgründen" häufig eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.
Im Alltag des Strafvollzugs sind die Gefangenen darauf angewiesen, sich mit den Haftbedingungen und den Besonderheiten des Personals zu arangieren. Zu viel Eigensinn wird schnell sanktioniert; in der Grauzone der anstaltsinternen "Sicherheit und Ordnung" lassen sich viele Disziplinarmaßnahmen begründen.